Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und Opferhilfe (AROG) Vom 21. Januar 2015*
Dieses Gesetz regelt die Maßnahmen zur Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft (Resozialisierung) und die Hilfen für Opfer von Straftaten durch die ambulanten sozialen Dienste der Justiz des Saarlandes.
§ 1 AROGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen