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Für die Graduiertenkollegs wird zusätzlich Folgendes vereinbart:
Graduiertenkollegs dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Beteiligung an der Forschung; sie tragen zugleich dazu bei, die Strukturen des Studiums neu zu ordnen.
Graduiertenkollegs können auf Antrag einer Universität oder einer dieser gleichgestellten Hochschule mit Zustimmung des Sitzlandes in das Programm zur Förderung von Graduiertenkollegs aufgenommen werden. Über Aufnahme und Förderung entscheidet die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
Stipendien für Doktoranden und Postdoktoranden
Forschungskosten, internationale Kooperation sowie Geschäftsbedarf
Verwaltungskosten der DFG für die Durchführung des Programms.