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Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung des Leistungsstandes, insbesondere etwaiger Mängel, ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 6 zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.