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Für die Kindergartenjahre gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 des Kinderbildungsgesetzes vom 3. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 894, ber. 2020 S. 77), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 509) geändert worden ist, erfolgt die Anpassung des Belastungsausgleichs für die Jahre 2021/2022 bis 2024/2025 im Wege der Einmalzahlung. Die Einmalzahlung beträgt:
für das Kindergartenjahr 2021/2022: 141 514 072,07 Euro,
für das Kindergartenjahr 2022/2023: 163 353 519,02 Euro,
für das Kindergartenjahr 2023/2024: 185 349 190,80 Euro und
für das Kindergartenjahr 2024/2025: 210 080 586,78 Euro.
Die Verteilung auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt im Verhältnis der bis zum Ablauf des 15. März eines jeden Jahres für das folgende Kindergartenjahr beantragten U3-Plätze (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) zur Gesamtzahl der beantragten U3-Plätze (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege).
Die Auszahlung des Landes an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt in zwei Teilbeträgen. Im Jahr 2024 werden 577 750 359,71 Euro an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Jahr 2025 122 547 008,96 Euro ausgezahlt. Die Auszahlungen an den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen im Verhältnis zu den in Satz 1 und 2 genannten Gesamtauszahlungssummen. Die jeweiligen Beträge für die einzelnen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe pro Teilbetrag ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung.
Der finanzielle Ausgleich beträgt im Jahr 2022 45 794 944 Euro, im Jahr 2023 69 098 724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69 505 033 Euro. Die Höhe…
Der finanzielle Ausgleich für die jährlich wiederkehrenden Kosten beträgt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen der Schulträger im Jahr 2024 7 760 000 Euro…
Das Land stellt für Angebote zur Flexibilisierung nach Absatz 1 jährlich landesweit Mittel zur Verfügung; im Kindergartenjahr 2026/2027 beträgt die Höhe der…
Der jährliche Zuschuss nach Absatz 1 beträgt im Kindergartenjahr 2026/2027 1 401,26 Euro pro Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von…
in Höhe von 9 470 000 Euro auf Basis der Schülerzahl der allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und…
das Kalenderjahr 2024 insgesamt 27,71 Millionen Euro,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.