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Die Erstattung der Kosten wird wie folgt geregelt:
für die baumaßnahmenbezogenen Aufgaben der Projektbearbeitung durch nach Maßnahmegruppen (Große Baumaßnahmen, Kleine Baumaßnahmen,
Bauunterhaltungsmaßnahmen) gestaffelte Vomhundertsätze der Bauausgaben (Projektbearbeitungspauschalen),
für die baumaßnahmenbezogenen Bauherrenaufgaben (Projektleitung sowie die der Aufsichtsbehörde) durch die durchschnittlichen Kosten des damit befassten Personals (Bauherren-/Aufsichtspauschale),
für die baukostenunabhängigen Aufgaben durch einen Festbetrag (Sockelpauschale),