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Mit der Bauherren-/Aufsichtspauschale werden auf die Projektleitung bezogene Bauherrenleistungen des Landes sowie die fachaufsichtlichen Aufgaben der Aufsichtsbehörde abgegolten.
Die Pauschale bemisst sich nach den Durchschnittskosten des hierfür anerkannten Personaleinsatzes (Anlage 2).