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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
einen forstlichen Studiengang mit den Schwerpunkten Waldbau, Waldökologie, Naturschutz, Waldschutz, betriebliche Planung, forstliche Verfahrenstechnik, Forstnutzung, Umweltbildung sowie Walderschließung an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit einem Bachelor oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss an einer entsprechenden Einrichtung eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung eingeräumt haben, erfolgreich abgeschlossen hat,
die für den gehobenen Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände erforderliche gesundheitliche Eignung (Forstdiensttauglichkeit) besitzt und
eine Jägerprüfung im Sinne des § 15 Absatz 5 des Bundesjagdgesetzes bestanden hat oder die Voraussetzungen für die Erlangung eines Ausländerjagdscheines erfüllt.
Im Einzelfall kann von der Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 5 abgesehen werden.