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Empfänger von Dienstbezügen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Beamte im Vorbereitungsdienst mit Anspruch auf Anwärterbezüge erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. § 6 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend; bei begrenzter Dienstfähigkeit nach § 72a des Bundesbesoldungsgesetzes wird eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro gewährt.
Empfänger von Ruhegehalt erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Empfänger sonstiger Versorgungsbezüge erhalten eine Einmalzahlung, deren Höhe sich auf der Grundlage des Betrages von 150 Euro und der Anteilssätze des Witwen-, Witwer- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages ergibt.
Empfänger von Versorgungsbezügen, deren Berechnung ein Ortszuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung nicht zugrunde liegt, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro; Witwen, Witwer und versorgungsberechtigte geschiedene Ehegatten erhalten 72 Euro, Empfänger von Vollwaisengeld 24 Euro, Empfänger von Halbwaisengeld 14,40 Euro.