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Empfänger von Dienst- und Anwärterbezügen erhalten eine Einmalzahlung, wenn sie im Juli 2007 mindestens für einen Tag Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge haben. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Juli 2007. Entsteht der Anspruch auf Bezüge erst im Laufe des Monats Juli 2007, sind die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt maßgebend.
Empfänger von Versorgungsbezügen erhalten eine Einmalzahlung, wenn sie am 1. Juli 2007 Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge haben. Zu den laufenden Versorgungsbezügen im Sinne des Satzes 1 gehört nicht der Unfallausgleich nach § 35 des Beamtenversorgungsgesetzes. Beamte, die im Laufe des Monats Juli 2007 nach §§ 55 oder 60 des Saarländischen Beamtengesetzes erneut in ein Beamtenverhältnis berufen worden sind, erhalten eine Einmalzahlung nach Absatz 1.