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Während der Ausbildungsabschnitte nach den §§ 8 und 9 werden die Referendarinnen und Referendare in mehreren Seminaren von insgesamt sechs Wochen Dauer insbesondere über Organisation und Führungsaufbau von Unternehmen und Behörden, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, kommunikative und soziale Kompetenz, Bergwirtschaft (einschließlich Kosten-, Finanzierungs- und Bilanzfragen) und Informationstechnik ausgebildet.
Die Referendarinnen und Referendare haben sich während der Ausbildung bei der Bergbehörde insgesamt 20 Arbeitstage im Rahmen von Befahrungen über geologische, technische, bergrechtliche, volkswirtschaftliche, umwelt- und sozialpolitische Belange von Bergbaubetrieben, Bergbaubranchen oder mit dem Bergbau in Verbindung stehenden Wirtschaftszweigen, die sie im Rahmen ihrer übrigen Ausbildung nicht kennen gelernt haben, zu unterrichten und darüber einen Nachweis zu erbringen. Die Referendarinnen und Referendare haben über die Befahrungen einen von der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter zu bestätigenden Plan aufzustellen.