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Ab 1. Februar 2025 werden die in § 2 Absatz 1, 3 und 4 genannten Bezügebestandteile sowie Leistungsbezüge nach § 34 des Saarländischen Besoldungsgesetzes, soweit sie als dynamisch erklärt worden sind, um 5,5 Prozent erhöht.
Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab 1. Februar 2025 um 50,00 Euro.