BesAnpG SL 2026 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 BesAnpG SL 2026Anpassung der BesoldungGesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen Vom 20. Mai 2026* § 5§ 7 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Ab 1. Januar 2028 werden die in § 2 Absatz 1 und 3 genannten Bezügebestandteile um 1,0 Prozent erhöht.(2)Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab 1. Januar 2028 um 30,00 Euro. § 5§ 7