Erwägungsgrund 6 31994D0140
Dieser Ausschuß soll bereits bestehende Ausschüsse, die sich lediglich mit einem Teilaspekt des Problems der Betrugsbekämpfung befassen, nicht ersetzen. Da es jedoch zweckmässig wäre, die gesamte Problematik der betrügerischen Praktiken zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts zu erfassen, empfiehlt sich die Einsetzung eines Ausschusses mit horizontaler Ausrichtung.