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Der Ausschuß setzt zur Ausarbeitung seiner Stellungnahmen vier Arbeitsgruppen ein. Die Bezeichnung dieser Gruppen, ihr Vorsitz und ihre Zusammensetzung sind dem Anhang zu diesem Beschluß zu entnehmen. Die Teilnehmer an den Arbeitsgruppen werden von den auf Gemeinschaftsebene repräsentativsten Verbänden im Einvernehmen mit der Kommission nach Maßgabe der Tagesordnung jeder Sitzung ausgewählt. Die Vertreter der Gruppen „Biologie“ und „Wirtschaft“ werden vom Wissenschaftlich-Technischen und Wirtschaftlichen Fischereiausschuß ausgewählt. Die Kommission kann je nach Tagesordnung weitere Sachverständige benennen.
Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitgliedern des entsprechenden Ausschusses zusammen und können auch externe Sachverständige umfassen. Den Vorsitz der…
Alle Mitglieder des Beirates sowie die Sachverständigen und der ständige Gast können in den Arbeitsgruppen nach Absatz 1 und 2 mitarbeiten. Die Mitglieder der…
Für die Ausarbeitung seiner Stellungnahmen zu sehr komplexen statistischen Fragen kann der Ausschuss im Einvernehmen mit der Kommission nicht ständige…
Der Vorsitz einer Arbeitsgruppe wird von einem Mitglied des Ausschusses oder einem Sachverständigen aus der Arbeitsaufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats…
Der Ausschuss kann die Untersuchung spezifischer Fragen seinen stellvertretenden Mitgliedern übertragen oder zu diesem Zweck Arbeitsgruppen einsetzen. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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