Art. 13 Abs. 2 32016D1353BESCHLUSS (EU) 2016/1353 DES RATES vom 4. August 2016 über die Finanzregelung der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/643/GASP
Vorbehaltlich des Artikels 35 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 wird der Haushaltsplan der Agentur einschließlich des Stellenplans und der…
Art. 37 Abs. 1 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
Für die Aufstellung des Haushaltsplans, den Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung gilt der Grundsatz der Transparenz.
§ 76 Abs. 3 SächsGemOSächsische Gemeindeordnung
Die Haushaltssatzung tritt abweichend von § 4 Absatz 3 Satz 2 mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Der Haushaltsplan ist mit…
Art. 52 Abs. 1 Buchst. a 32024R2509VERORDNUNG (EU, Euratom) 2024/2509 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung)
im allgemeinen Einnahmen- und Ausgabenplan:
Art. 23 Abs. 1 Buchst. b 32016D1353BESCHLUSS (EU) 2016/1353 DES RATES vom 4. August 2016 über die Finanzregelung der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/643/GASP
Rechnungsführung sowie Erstellung und Vorlage der Jahresrechnungen nach Kapitel 6 dieses Titels und nach den Artikeln 19, 20 und 21;