Erwägungsgrund 5 32002D0348
Für den Informationsaustausch anlässlich einer Fußballveranstaltung und in Anbetracht der erforderlichen grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung ist es unerlässlich, dass in jedem Mitgliedstaat eine ständige nationale Fußballinformationsstelle der Polizei eingerichtet wird.