Erwägungsgrund 8 32004D0382
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 29 der Richtlinie 67/548/EWG des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2001/59/EG der Kommission, eingesetzten Ausschusses —