Erwägungsgrund 6 32004D0382
Das vorläufige PIC-Verfahren wurde auch auf die Chemikalie DNOC (als Pestizid) ausgedehnt, über die das vorläufige Sekretariat der Kommission Informationen in Form eines Dokuments zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses übermittelte. DNOC fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003. Mit der Entscheidung 1999/164/EG der Kommission vom 17. Februar 1999 über die Nichtaufnahme von DNOC als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und zur Widerrufung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff wurde DNOC von Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG ausgeschlossen und festgelegt, dass Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die diesen Stoff enthalten, bis zum 16. August 1999 zurückgezogen werden mussten. Deshalb sollte eine endgültige Einfuhrentscheidung getroffen werden.