BESCHLUSS Nr. 1/2004 vom 28. Mai 2004 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU—ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zur Annahme seiner Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsausschusses
in der Erwägung, dass das Abkommen am 1. April 2004 in Kraft getreten ist —
Erwägungsgrund 1 32004D0683
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