Art. 9 32004D0683
Protokoll
Die beiden Sekretäre fertigen über jede Tagung einen Protokollentwurf an. In der Regel enthält das Protokoll für jeden Tagesordnungspunkt Der Protokollentwurf wird dem Stabilitäts- und Assoziationsrat zur Annahme vorgelegt. Nach der Annahme wird das Protokoll vom Vorsitzenden und von den beiden Sekretären unterzeichnet. Das Protokoll wird in das Archiv des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union aufgenommen, der als Verwahrer der Dokumente der Assoziation fungiert. Eine beglaubigte Abschrift wird den in Artikel 6 genannten Empfängern übermittelt.