Art. 6 32004D0683
Die für den Stabilitäts- und Assoziationsrat bestimmten Schreiben sind an den Vorsitzenden des Stabilitäts- und Assoziationsrates unter der Anschrift des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union zu richten.Die beiden Sekretäre sorgen für die Übermittlung der Schreiben an den Vorsitzenden des Stabilitäts- und Assoziationsrates und gegebenenfalls für die Weiterleitung an die anderen Mitglieder des Stabilitäts- und Assoziationsrates. Die Weiterleitung erfolgt durch Übermittlung an das Generalsekretariat der Kommission, die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die Mission der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien in Brüssel.Die Mitteilungen des Vorsitzenden des Stabilitäts- und Assoziationsrates werden von den beiden Sekretären unter den genannten Anschriften den jeweiligen Empfängern übermittelt und gegebenenfalls an die anderen Mitglieder des Stabilitäts- und Assoziationsrates weitergeleitet.