Art. 12 32004D0683
Die Gemeinschaft und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien tragen die Kosten für Personal, Reise und Aufenthalt sowie für Post und Telekommunikation, die ihnen aus ihrer Teilnahme an den Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates entstehen.Die Kosten für den Dolmetscherdienst auf den Tagungen sowie für die Übersetzung und Vervielfältigung von Unterlagen trägt die Gemeinschaft, mit Ausnahme der Kosten für das Dolmetschen und die Übersetzung in die Amtssprache der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und aus der Amtssprache der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien getragen werden.Die sonstigen Kosten für die Organisation der Tagungen werden von der Vertragspartei getragen, die die Tagung ausrichtet.