Erwägungsgrund 13 32004D0919
Es muss eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der internationalen Kfz-Kriminalität getroffen werden —
Es muss eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der internationalen Kfz-Kriminalität getroffen werden —