Erwägungsgrund 10 32005D0436
Die Europäische Gemeinschaft und die Vereinten Nationen unterzeichneten am 29. November 2003 ein neues Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich, mit dem die Voraussetzungen für die Durchführung des am 17. Juli 2003 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen geschaffen wurden.