Erwägungsgrund 9 32005D0436
Gemäß der Entscheidung 2001/300/EG der Kommission vom 30. März 2001 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) insbesondere bei Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche hat die Kommission das „Durchführungsabkommen MTF/INT/003/EEC911100 (TFEU970089129) über EG-finanzierte ständige Tätigkeiten der unter der Schirmherrschaft der FAO tätigen Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche“ geschlossen, das bis zum 31. Dezember 2004 erfolgreich umgesetzt wurde.