Erwägungsgrund 11 32005D0436
Es scheint angebracht, das zwischen den beiden internationalen Organisationen geschlossene Durchführungsabkommen zu verlängern und den Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC in Anbetracht der erweiterten Gemeinschaft auf einen Höchstbetrag von 4,5 Millionen EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festzusetzen. Die Mittel des Treuhandfonds für das Jahr 2005 sollten sich zusammensetzen aus dem endgültigen Saldo der Mittel zum 25. Januar 2005 und einem Gemeinschaftsbeitrag, der so bemessen ist, dass sich ein Gesamtbetrag in USD ergibt, der dem Betrag von 2 Million EUR entspricht. Spätere Entnahmen werden durch jährliche Einzahlungen ausgeglichen.