Erwägungsgrund 2 32005D0048
Zur Unterstützung der Initiative für die Nördliche Dimension, die vom Europäischen Rat von Helsinki im Dezember 1999 eingeleitet wurde, wurde der Beschluss 2001/777/EG des Rates vom 6. November 2001 über eine Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus einer Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltprojekte im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension verabschiedet.