Erwägungsgrund 4 32005D0048
Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat in seinen Schlussfolgerungen vom 25. November 2003 einer Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Darlehen der EIB an Russland und die WNUS als weiterführende Maßnahme zu dem Beschluss 2001/777/EG für Vorhaben in Bereichen zugestimmt, in denen die EIB über einen komparativen Vorteil verfügt und für die ein nicht gedeckter Darlehensbedarf besteht. Bereiche, in denen von einem „komparativen Vorteil“ für die EIB auszugehen ist, sind Umweltvorhaben sowie Vorhaben im Bereich der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur in Verbindung mit den vorrangigen Achsen der transeuropäischen Netze (TEN), die grenzübergreifende Auswirkungen für einen EU-Mitgliedstaat haben.