Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2004 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (2005/48/EG)
Die Darlehensvergabe durch die EIB gemäß dem Beschluss 2001/777/EG nähert sich nunmehr ihrer Obergrenze.
Erwägungsgrund 3 32005D0048
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