Erwägungsgrund 3 32005D0752
Es ist überdies sinnvoll, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Probleme bei der Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und neu aufkommende Fragen in diesem Bereich zu diskutieren. Ferner ist es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu fördern und zu erleichtern. Die Expertengruppe ist daher ein nützliches Forum für den Meinungsaustausch über Fragen, die die praktische Umsetzung und Anwendung der Richtlinie betreffen, wie Verhaltenskodizes von Verbraucher und Berufsverbänden, Verhaltenskodizes für die Online-Werbung von Angehörigen reglementierter Berufe, Entscheidungspraxis der mitgliedstaatlichen Gerichte, insbesondere über Haftungsvorschriften, neue Entwicklungen in den in Artikel 21 der Richtlinie genannten Bereichen, beispielsweise bei der Haftung der Anbieter von Hyperlinks und von Instrumenten zur Lokalisierung von Informationen oder den Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte („notice and take down“-Verfahren) sowie für die Erörterung des Gegenstandsbereichs der künftigen Berichte über die Anwendung der Richtlinie.