Erwägungsgrund 10 32006D0041
Einen dem ungebundenen Zuschuss der Sonderfinanzhilfe entsprechenden Betrag zur Verfügung zu stellen, der die Wirtschaftsreformen des Landes unterstützen und zur Reduzierung der Auslandsverschuldung beitragen würde, ist ein angemessener Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsstrategien in Georgien.