Erwägungsgrund 5 32006D0041
Die derzeitige georgische Regierung hat sich zu wirtschaftlicher Stabilisierung und strukturellen Reformen verpflichtet, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) durch eine am 4. Juni 2004 genehmigte dreijährige Vereinbarung im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität (Poverty Reduction and Growth Facility) im Umfang von insgesamt 98 Mio. SZR unterstützt wird. Daran anschließend erzielten die Gläubiger des Pariser Clubs am 21. Juli 2004 eine Vereinbarung über die Umstrukturierung der bilateralen offiziellen Schulden zu den Bedingungen von Houston („Houston Terms“).