Erwägungsgrund 2 32006D0041
Mit dem Beschluss 2000/244/EG gewährte der Rat Tadschikistan eine Sonderfinanzhilfe, und die Laufzeit der Finanzhilfe für Armenien und Georgien wurde bis 2004 verlängert.
Mit dem Beschluss 2000/244/EG gewährte der Rat Tadschikistan eine Sonderfinanzhilfe, und die Laufzeit der Finanzhilfe für Armenien und Georgien wurde bis 2004 verlängert.