Art. 2 32009D0915BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2009/915/EG)
In Bezug auf Liechtenstein werden die in Artikel 1 vorgesehenen Änderungen wirksam, sobald das Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen…
Art. 13 32004D0919BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität (2004/919/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Für Mitgliedstaaten, in denen die Bestimmungen des…
Art. 2 32008D0421Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG I Liste der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands…
Art. 4 32009D0914BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2009/914/EG)
Die Änderungen in Bezug auf Liechtenstein werden wirksam, sobald das Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der…