Erwägungsgrund 6 32006D0896
Um die Probleme in den Konsulaten sowohl der Schengen-Mitgliedstaaten als auch der neuen Mitgliedstaaten in der Schweiz und in Liechtenstein zu lösen, sollte eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt werden, die darauf beruht, dass bestimmte von den Behörden der Schweiz und Liechtensteins ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse einseitig als dem einheitlichen Visum bzw. dem nationalen Visum gleichwertig anerkannt werden.