Erwägungsgrund 4 32006D0908
In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerländer in Osteuropa und Mittelasien ist der Beitrag zu einschlägigen, von der EU unterstützten Initiativen wie der G7/EU-Initiative zur Stilllegung von Tschernobyl als Priorität im Bereich der nuklearen Sicherheit ausgewiesen.