Erwägungsgrund 8 32007D0320
Deshalb ist es notwendig, eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung einzusetzen und deren Mandat und Struktur festzulegen.
Deshalb ist es notwendig, eine Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung einzusetzen und deren Mandat und Struktur festzulegen.