Erwägungsgrund 7 32007D0436
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 festgestellt, dass der einheitliche Mehrwertsteuer(MwSt.)-Abrufsatz der Transparenz und Einfachheit halber auf 0,30 % festgesetzt wird.
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 festgestellt, dass der einheitliche Mehrwertsteuer(MwSt.)-Abrufsatz der Transparenz und Einfachheit halber auf 0,30 % festgesetzt wird.