Erwägungsgrund 9 32007D0436
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 beschlossen, dass der Haushaltskorrekturmechanismus für das Vereinigte Königreich sowie die Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Schweden zugestandene Reduzierung ihres Anteils an der Finanzierung dieser Korrektur erhalten bleiben. Allerdings wird das Vereinigte Königreich sich nach einer Übergangsphase von 2009 bis 2011 uneingeschränkt an der Finanzierung der Erweiterungskosten beteiligen, mit Ausnahme der Direktzahlungen und marktbezogenen Ausgaben im Rahmen der GAP sowie der aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, finanzierten Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums. Die Berechnung der Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs wird daher angepasst, indem die Ausgaben für Mitgliedstaaten, die der EU nach dem 30. April 2004 beigetreten sind, mit Ausnahme der vorstehend genannten Ausgaben für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, schrittweise von der Berechnung ausgenommen werden. Der sich aus der Kürzung der zurechenbaren Ausgaben ergebende zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs wird im Zeitraum 2007–2013 10,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2004) nicht übersteigen. Im Falle weiterer Beitritte vor dem Jahr 2013, mit Ausnahme des Beitritts Bulgariens und Rumäniens, wird der Betrag entsprechend korrigiert.