Erwägungsgrund 2 32007D0513
Das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (CPPNM — Convention on the Physical Protection of Nuclear Materials and Nuclear Facilities) wurde 1979 angenommen und trat 1987 in Kraft. Am 27. Juni 2006 waren 118 Staaten und die Gemeinschaft Vertragsparteien des Übereinkommens. Alle Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens.