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Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/602/EG werden als Mitglieder der Gruppe von der Kommission Spezialisten ernannt, die über Sachkenntnis in den Themen verfügen, welche in Artikel 2 Absatz 2 der genannten Entscheidung aufgeführt sind, und sich auf den Aufruf zur Interessenbekundung hin beworben haben.
Die Kommission ernennt Sachverständige mit Fachkenntnissen auf dem unter das Mandat der Gruppe fallenden Gebiet zu Mitgliedern der Gruppe. Zugrundegelegt werden…
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission nach einem Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen aus einem Kreis von fachlich und wissenschaftlich hoch…
Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Kommission die Mitglieder des Ausschusses auf der Grundlage der nachgewiesenen…
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2006/505/EG der Kommission setzt sich die Gruppe aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen; die Kommission beruft als…
Die Kommission ernennt die Mitglieder der Sachverständigengruppe aus einem Kreis von Spezialisten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mitglieder der Gruppe, Experten mit ausgewiesener Fachkompetenz im Bereich der Mehrsprachigkeit, werden von der Kommission ernannt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.