Erwägungsgrund 5 32008D0590
Die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft für die Beschäftigung der Frauen, die Verbesserung der Lage von Frauen in selbständigen Berufen und in der Landwirtschaft und die Förderung der Chancengleichheit erfordern eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten.