Erwägungsgrund 2 32008D0617
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben in ihrer Erklärung zur Solidarität gegen Terrorismus vom 25. März 2004 ihre feste Absicht erklärt, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mobilisieren, um im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat oder einen beitretenden Staat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.