Erwägungsgrund 4 32008D0617
Kein Mitgliedstaat verfügt über sämtliche Mittel, Ressourcen und Fachkenntnisse, um alle möglichen besonderen oder schwerwiegenden Krisensituationen, die den Einsatz von Spezialkräften erforderlich machen, wirksam bewältigen zu können. Daher spielt die Möglichkeit, einen anderen Mitgliedstaat um Hilfe zu bitten, eine entscheidende Rolle.