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Der Beschluss des Verwaltungsrates ist dem Rat zur Billigung vorzulegen —
Der Verwaltungsrat hat auf der Grundlage der vom Ausschuss vorgelegten Liste und gegebenenfalls der Ergebnisse der gemäß Absatz 2 geführten Auswahlgespräche…
Vorschläge zur Änderung dieser Regeln sind vom Verwaltungsrat dahingehend zu prüfen, ob diese vom Rat in Übereinstimmung mit dem Verfahren gemäß Artikel 38…
Nach Artikel XIII des Übereinkommens obliegt es dem Verwaltungsrat, diesem Beitritt zuzustimmen.
Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder.
Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung und ihre Änderungen. Sie bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 11 Absatz 1).
Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung auf der Grundlage eines vom Direktor in Abstimmung mit der Kommission ausgearbeiteten Vorschlags.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.