Erwägungsgrund 8 32009R0401
Die allgemeinen Grundsätze und Einschränkungen, die für die Ausübung des in Artikel 255 des Vertrags festgeschriebenen Rechts auf Zugang zu Dokumenten gelten, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission festgelegt.