Art. 4 32009D0158BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Februar 2009 zur Annahme des Arbeitsplans 2009 zur Durchführung des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013) und zu den Auswahl-, Vergabe- und sonstigen Kriterien für Finanzhilfen für die Aktionen dieses Programms (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/158/EG)
Die von dem Arbeitsplan gemäß Anhang I abgedeckten Mittel können gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung zur Zahlung von Verzugszinsen verwendet werden.
Art. 2 Abs. 3 32010D0230BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2010 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2010 zur Schulung in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (2010/230/EU)
Für verspätete Zahlungen anfallende Verzugszinsen können gemäß Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 denselben Haushaltslinien angelastet…
Erwägungsgrund 8 32010D0230BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2010 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2010 zur Schulung in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (2010/230/EU)
Gemäß Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 hat die Feststellung, Anweisung und Leistung der Ausgaben innerhalb der Fristen zu erfolgen, die in…
Erwägungsgrund 16 32009D0856BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. November 2009 über einen Finanzierungsbeschluss für 2010 für Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über eine direkte Finanzhilfe an die OIE auf der Grundlage von Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (2009/856/EG)
Der vorliegende Finanzierungsbeschluss kann auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Artikel 83 der Haushaltsordnung und Artikel 106 Absatz 5 der…
Erwägungsgrund 6 32010D0462BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. August 2010 über einen Finanzierungsbeschluss für ein Pilotprojekt zur Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher sowie der Effizienz und Stabilität der europäischen Finanzmärkte durch Schulung von Verbraucherverbänden und ähnlichen Organisationen (2010/462/EU)
Der vorliegende Finanzierungsbeschluss kann auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Artikel 83 der Haushaltsordnung und Artikel 106 Absatz 5 der…
Erwägungsgrund 9 32010D0230BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2010 über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2010 zur Schulung in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des Programms „Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel“ (2010/230/EU)
Dieser Beschluss sollte daher Bestimmungen über die Zahlung von Verzugszinsen bei verspäteten Zahlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Arbeitsprogramms 2010…