Verordnung (EU, Euratom) 2021/770 des Rates vom 30. April 2021 zur Berechnung der auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel, zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung dieser Eigenmittel, der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel sowie bestimmter Aspekte der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel
Die Kommission sollte über entsprechende Kassenmittel verfügen, damit sie den Bestimmungen für Zahlungen, die sich hauptsächlich auf die ersten Monate des Haushaltsjahres konzentrieren, nachkommen kann, soweit dies durch den Bedarf an Kassenmitteln gerechtfertigt ist.
Erwägungsgrund 11 32021R0770Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen