Art. 4 Abs. 3 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Der Vertreter der Kommission kann Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkenntnis für ein auf der Tagesordnung stehendes Thema einladen, an der…
Art. 4 Abs. 2 32007D0397BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juni 2007 zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie (2007/397/EG)
Der Vertreter der Kommission kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Sachverständige oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der…
Art. 2 Abs. 2 32005D0463BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Juni 2005 zur Einsetzung einer Netzwerkgruppe für den Austausch und die Koordinierung von Informationen über die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen (2005/463/EG)
Der Kommissionsvertreter kann andere Sachverständige zur Teilnahme an den Sitzungen einladen und zur Mitarbeit in der Gruppe auffordern.
Art. 5 Abs. 3 32006D0644BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2006 zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe „Mehrsprachigkeit“ (2006/644/EG)
Der Vertreter der Kommission kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der…
Art. 23 Abs. 7 32019R1149Die Gruppe der Interessenträger kann Sachverständige oder Vertreter von einschlägigen internationalen Organisationen zu ihren Sitzungen einladen.