Erwägungsgrund 1 32009D0984
Auf der Grundlage der von der Tschechischen Republik, Ungarn und Slowenien übermittelten Jahresrechnungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, denen die angeforderten Informationen beilagen, wurden die Rechnungen der in Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik genannten Zahlstellen für die Haushaltsjahre 2005, 2006, 2007 und 2008 abgeschlossen. Die betreffenden Rechnungsabschlussentscheidungen wurden erlassen.